ENDLICH: Restlaufzeit Isar 1

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Berechnungsgrundlage

Im Atomgesetz sind für jedes Atomkraftwerk bestimmte Strommengen festgelegt worden, die von den einzelnen Reaktoren nach dem 1.1.2000 noch produziert werden dürfen. Aus den bereits produzierten Mengen kann man die aktuellen Reststrommengen errechnen. Die angegebene Restlaufzeit ist also das Ergebnis einer Berechnung und kein festgelegter Termin. Stand der Berechnungsgrundlage: 31.12.2010)

Durch die von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Laufzeitverlängerung würde sich die Abschaltung des Atomkraftwerks Isar 1 voraussichtlich um mehr als 8 Jahre verzögern. Gegen die Laufzeitverlängerung sind verschiedene Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Arbeit.

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